7. September - 28. Oktober 2011
Sunrise B
Markeninhabern, die kein Mitglied der .XXX-Community sind, haben die Chance, ihren Markennamen unter .XXX "abwehrend" zu registrieren und so zu blocken. Die Idee ist es, die Markeninhaber vor ungewollten Verbindungen mit dem Bereich der Online-Erwachsenen-Unterhaltung oder vor eventuellem Marken-Missbrauch zu schützen.
Bewerbungsberechtigung
Teilnahmeberechtigt an der Sunrise B sind Markeninhaber, die Folgendes erfüllen:
- Ihre Marke muss vor dem 1. September 2011 registriert worden sein.
- Die gewünschte .XXX-Domain muss dem Markennamen vollständig entsprechen.
- Die Policy-Bedingungen von ICM Registry LLC müssen erfüllt sein.
Erforderliche Angaben
Für die Sunrise-Phase B sind folgende Informationen anzugeben:
- Markenname, der dem zu blockenden Domainnamen entspricht
- Ort der Registrierung – Region oder Land, in dem die Marke registriert ist
- Registrierungs-Nummer, unter der die Marke registriert ist
- Registrierungs-Datum, an dem die Marke registriert wurde
- Klasse(n), unter der/denen die Marke registriert ist
- Status des Registranten (Inhaber, Lizenznehmer, Bevollmächtigter für die Marke)
Formale Regeln zur Registrierung
Bei der Registrierung von .XXX-Domains sind folgende formalen Regeln einzuhalten:
- An der ersten und letzten Stelle des Domainnamens muss ein Buchstabe oder ein Zahl stehen.
- Erlaubt sind Buchstaben von A bis Z (Groß- und Kleinschreibung bleibt unberücksichtig).
- Die Zahlen 0 bis 9 sind erlaubt.
- Bindestriche sind zulässig, dürfen jedoch nicht an erster oder letzter Stelle stehen.
- An der dritten und vierten Position dürfen keine zwei aufeinanderfolgenden Trennungsstriche (-) stehen.
- Unterstrichene Zeichen sind nicht möglich.
- Der Domainnamen (ohne TLD) muss mindestens aus drei Zeichen bestehen, darf jedoch höchstens 63 Zeichen enthalten.
Abgabetermin für erforderliche Dokuemente
Erforderliche Dokumente für die Sunrise-Phasen AT, AD und B müssen bis spätestens 5 Tage nach Ende der Sunrise-Phase beim zuständigen Registrar vorgelegt werden. Bei InterNetX z. B. können diese Dokumente bis Mittwoch, 2. November 2011, 12:00 Uhr (MEZ), eingereicht werden.
Zuteilung der .XXX-Domains
Die Anfragen zur "abwehrenden" Registrierung werden während der Sunrise B gesammelt, geprüft und nach Ende der Phase bearbeitet. Gibt es nur eine erfolgreich validierte Anfrage zur Domain, wird die Domain geblockt. Im Internet erscheint die geblockte Domain mit einer entsprechenden Hinweisseite der Registry. Im WHOIS sind nur Informationen zur Registry angegeben. Der Initiator der geblockten Domain wird nicht erwähnt, auch keine Daten zu ihm hinterlegt. Er kann entsprechend die "Domain" auch nicht administrieren.
Mehrere Sunrise-B-Anfragen
Sind mehrere Sunrise-B-Anfragen zu einer Domain eingegangen, werden diese als eine Anfrage behandelt. Die Domain wird geblockt. Entrichtete Gebühren werden jedoch nicht erstattet.
Konkurrierende Anfragen aus Sunrise A und B
Sollten Bewerber um dieselbe Domain aus den Phasen Sunrise A und B gleichermaßen berechtigt sein, wird die Domain dem Bewerber A zugeteilt. Dieser wird über das Interesse eines gleichberechtigten Bewerbers B informiert.



